Ausdruck von www.aidshilfe-stuttgart.de am 18.04.2024:

Themenabend Prostituiertenschutzgesetz

Mehrmals im Jahr werden in der Stuttgarter Anlaufstelle für weibliche und männliche Prostituierte – Café La Strada/Café Strich-Punkt – Themenabende angeboten. Diesmal zum aktuellen deutschen Prostituiertenschutzgesetz.

Am 01. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Mit dem Gesetz wurden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Prostituierte sowie für Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Prostituierte müssen nun ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden. Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes benötigen jetzt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Stgt. Anlaufstelle f. Prostituierte: Café Strich-Punkt & Café La Strada  

  Stgt. Anlaufstelle f. Prostituierte: Café Strich-Punkt & Café La Strada

Um über den aktuellen Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Stuttgart zu informieren, laden das Gesundheitsamt Stuttgart sowie der Caritasverband für Stuttgart e.V. – für das Café La Strada – und die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. sowie der Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e.V. – für das Café Strich-Punkt – als Träger der Stuttgarter Anlaufstelle für weibliche und männliche Prostituierte zum

Themenabend Prostituiertenschutzgesetz, am 08. Mai 2019, von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr, in die Gemeinsame Anlaufstelle für Prostituierte, Jakobstr. 3, 70182 Stuttgart ein.

Der Eintritt ist frei und für alle Interessierten offen. Zur besseren Planung wird allerdings um Anmeldung per E-Mail über untenstehende E-Mail-Adresse gebeten!

Seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AG ProstSchG) am 01. November 2017 ist die Zuständigkeit für die Umsetzung des ProstSchG in Stuttgart wie folgt geregelt:
- Die Anmeldebescheinigungen für Prostituierte werden vom Gesundheitsamt ausgestellt. Die Personen, die sie beantragen, benötigen dazu zwei getrennte Beratungstermine. Einen für die gesundheitliche Beratung und einen für ein Informations- und Beratungsgespräch. Das machen im Gesundheitsamt Uschi Peichl (i.d. Funktion Ordnungsamt) und Tanja Bahamonde-Stadtländer (Gesundheitsamt).
- Auch für BordellbetreiberInnen hat sich viel geändert. Für die gelten jetzt auch Regelungen und sie müssen ihren Betrieb anmelden und genehmigen lassen. Dafür ist die Ordnungsbehörde zuständig. In Stuttgart machen das Dominique Kirchhauser und Frau Meder.

Alle vier werden am Themenabend teilnehmen und von den rechtlichen Rahmenbedingungen, ihrem Zuständigkeitsbereich und ihren bisherigen Erfahrungen in der Praxis berichten.

Infos und Anmeldung zum Themenabend Prostituiertenschutzgesetz:

  • Sabine Constabel, Koordinatorin der Stuttgarter Anlaufstelle für weibliche und männliche Prostituierte, Landeshauptstadt Stuttgart-Gesundheitsamt, Schloßstr. 91, 70176 Stuttgart, E-Mail: sabine.constabel@stuttgart.de, Tel.: 0711/216-59445.