Ausdruck von www.aidshilfe-stuttgart.de am 18.04.2024:
Themenabend ProstituiertenschutzgesetzMehrmals im Jahr werden in der Stuttgarter Anlaufstelle für weibliche und männliche Prostituierte – Café La Strada/Café Strich-Punkt – Themenabende angeboten. Diesmal zum aktuellen deutschen Prostituiertenschutzgesetz. Am 01. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Mit dem Gesetz wurden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Prostituierte sowie für Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Prostituierte müssen nun ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden. Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes benötigen jetzt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Stgt. Anlaufstelle f. Prostituierte: Café Strich-Punkt & Café La Strada Um über den aktuellen Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Stuttgart zu informieren, laden das Gesundheitsamt Stuttgart sowie der Caritasverband für Stuttgart e.V. – für das Café La Strada – und die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. sowie der Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e.V. – für das Café Strich-Punkt – als Träger der Stuttgarter Anlaufstelle für weibliche und männliche Prostituierte zum Themenabend Prostituiertenschutzgesetz, am 08. Mai 2019, von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr, in die Gemeinsame Anlaufstelle für Prostituierte, Jakobstr. 3, 70182 Stuttgart ein. Der Eintritt ist frei und für alle Interessierten offen. Zur besseren Planung wird allerdings um Anmeldung per E-Mail über untenstehende E-Mail-Adresse gebeten! Seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AG ProstSchG) am 01. November 2017 ist die Zuständigkeit für die Umsetzung des ProstSchG in Stuttgart wie folgt geregelt: Alle vier werden am Themenabend teilnehmen und von den rechtlichen Rahmenbedingungen, ihrem Zuständigkeitsbereich und ihren bisherigen Erfahrungen in der Praxis berichten. Infos und Anmeldung zum Themenabend Prostituiertenschutzgesetz:
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